Unsere Schule von A bis Z
Das folgende stichwortartig zusammengestellte Schul-ABC soll Ihnen ein Wegweiser durch die Schulzeit Ihres Kindes sein, eine Hilfe in Verfahrensweisen und die Offenlegung unserer pädagogischen und organisatorischen Arbeit. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und wird immer wieder ergänzt.
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf das Schulgelände während des Unterrichts,
in den Pausen und bei Schulveranstaltungen. Sie beginnt 10 Minuten vor dem Unterricht und
endet mit dem Verlassen des Schulgeländes.
An unserer Schule verknüpfen wir gerne Unterrichtsinhalte mit der Lebensrealität der Kinder. Diese Verknüpfung macht den Schulalltag lebendiger und viele Themen werden den Kindern
dadurch im Sinne des Wortes „begreifbar“. Diese Unterrichtsgänge sind verpflichtend und
gelegentlich mit Kosten verbunden.
Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen
der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen... (Schulbesuchsverordnung § 1)
Von der Teilnahme am Unterricht können Schüler nur in besonders begründeten Ausnahmefällen befreit werden.
Darüber entscheidet:
- für eine Unterrichtsstunde: die Klassen- oder Fachlehrerin
- für bis zu zwei Tagen: die Klassenlehrerin
- in den übrigen Fällen: die Rektorin
Eine „Ferienverlängerung“ ist nicht gestattet. In besonderen, begründeten Ausnahmefällen entscheidet ausschließlich die Rektorin.
Bei Verstoß gegen die Schulbesuchsordnung kann ein Bußgeld verhängt werden.
Seit Jahren gibt es an unserer Schule ein kleine, aber feine Jugendbücherei. Nach Ausfüllen des Formulars ist die Ausleihe kostenlos.
Unser Büro ist täglich von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr erreichbar.
Sie können uns aber jederzeit gerne eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen oder eine
E-Mail schreiben.
Wir haben in jedem Klassenzimmer für die Schüler zugängliche Computer. Die Kinder lernen Texte zu schreiben, ihr Wissen durch Lernprogramme zu vertiefen, mit verschiedenen Programmen umzugehen und im Internet zu recherchieren.
Aktuelle Informationen zu Corona erhalten Sie immer auf der Seite des Kultusministeriums:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Corona
Das Schreiben des Kultusministeriums zu den Änderungen der Bestimmungen zur Absonderung und Testung vom 16.11.2022 finden Sie hier:
Sie werden über Ihre Kinder aus aktuellem Anlass und in unregelmäßigen Abständen in Form von
Elternbriefen über alle wichtigen Vorgänge in der Klasse und in der Schule informiert. Diese Briefe
finden Sie in der gelben Postmappe. Es ist wichtig, diese Informationen auch wirklich zu lesen und dies durch den Rückmeldeabschnitt zu bestätigen.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler krank, benachrichtigen die Erziehungsberechtigen die Schule noch vor Unterrichtsbeginn. Bitte informieren Sie die Schule bis spätestens 8.00 Uhr per Telefon (Anrufbeantworter).
Bitte geben Sie folgende Informationen an:
- Name und Vorname Kind
- Klasse
- voraussichtliche Dauer
- bei meldepflichtigen Krankheiten die Krankheit
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung an die
Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Die Informierung der Kernzeit ist Aufgabe der Eltern!
Zur Sicherheit der Kinder bitten wir darum, dass nur Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse nach abgelegter Fahrradprüfung alleine mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Bitte achten Sie auf ein verkehrstaugliches Fahrrad und einen Fahrradhelm!
Die Ferienpläne der Schule finden Sie hier.
Der Förderkreis Schule Schallstadt e.V. organisiert die Schulkindbetreuung.
Außerdem werden schulische Aktivitäten und Veranstaltungen unterstützt.
Geben Sie Ihrem Kind bitte ein gesundes, vitaminreiches Vesper und Obst, bzw. Gemüse mit.
Süßigkeiten sind kein guter Ersatz für ein ausgewogenes Frühstück! Getränke geben Sie bitte nur
in unzerbrechlichen und festschließenden Behältern mit. Wir frühstücken gemeinsam mit den
Kindern nach der Hofpause im Klassenzimmer, so dass die Pause zum Bewegen und Spielen
genutzt werden kann.
Sie stehen im Zusammenhang mit dem Unterricht, ergänzen ihn oder bereiten Stoff vor. Wichtig, ist, dass die Lehrerin daran ablesen kann, wie weit das Unterrichtsthema von Ihrem Kind verstanden wurde. Bitte schicken Sie Ihr Kind bei Schwierigkeiten ohne, oder nur mit dem selbständig erarbeiteten Teil in die Schule und schreiben Sie eine entsprechende Notiz ins Heft. Es sollte genügen, wenn Sie einfach da sind, wenn Ihr Kind seine Hausaufgaben macht, wenn Sie es ermuntern oder beraten.
Sollte sich die Hausaufgabenerledigung zu einem dauerhafte Problem entwickeln, sprechen Sie bitte mit der entsprechenden Lehrerin.
Eine saubere Schule ist uns wichtig. Um Schmutz zu vermeiden, tragen alle Kinder Hausschuhe im Klassenzimmer.
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.
Informationen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemäß § 34 IfSG Abs. 5 Satz 2 finden Sie auf der Seite vom RKI. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
Der Förderkreis Schule Schallstadt e.V. organisiert die Schulkindbetreuung.
Die Kernzeitbetreuung ist kostenpflichtig.
Unsere Schule kooperiert mit den Kindergärten im Ort. Die Kooperationslehrerin der Schule
arbeitet mit den zukünftigen Schulanfängern.
Die Kommunikationswege in der JPG
Ist eine Schülerin oder ein Schüler krank, benachrichtigen die Erziehungsberechtigen die Schule noch vor Unterrichtsbeginn. Bitte informieren Sie die Schule zwischen 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr per Telefon (Anrufbeantworter).
Bitte geben Sie folgende Informationen an:
- Name und Vorname Kind
- Klasse
- voraussichtliche Dauer
- bei meldepflichtigen Krankheiten die Krankheit
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Die Informierung der Kernzeit ist Aufgabe der Eltern!
Läuse zu haben ist keine Schande! Es gibt viele Möglichkeiten für Ihr Kind, Läuse zu bekommen. Wichtig ist aber zu wissen, was zu tun ist, wenn die kleinen Biester entdeckt werden.
Sie haben als Eltern eine Meldepflicht. Das heißt Sie müssen der Schule sofort Bescheid geben, wenn Sie Nissen oder Läuse im Haar Ihres Kindes entdecken. Ihr Kind darf erst wieder in die Schule, wenn es mit einem handelsüblichen Läusemittel behandelt wurde und keine Läuse oder Nissen mehr zu finden sind. Dies bestätigen Sie bitte mit der Rückantwort an die Schule.
Das Formular finden Sie hier: kopflaeuse_merkblatt-eltern.pdf
Wir informieren alle Eltern der betroffenen Klasse neutral ohne Nennung des Namens, wenn in der Klasse ein Kopflausbefall festgestellt wurde, denn unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wir sind eine bewegungsorientierte Schule. Deshalb haben wir zwei große Pausen, in denen sich die Kinder draußen austoben können. In der Pause soll gespielt werden, deshalb essen wir vor oder nach der großen Pause gemeinsam im Klassenzimmer.
Zum Arbeiten und zum Lernen braucht man Ruhe. Deshalb legen wir Wert darauf, dass sich alle Kinder im Klassenzimmer, wie auf den Gängen so verhalten, dass andere nicht gestört werden.
Die Schulbücher, welche Ihre Kinder zu Beginn des Schuljahres leihweise und kostenlos ausgeteilt bekommen sind Eigentum der Gemeinde Schallstadt. Dies macht ein Stempel auf der ersten Buchseite deutlich. Zur schonenden Behandlung der Bücher gehört auch das Einbinden. Um Verwechslungen zu vermeiden, muss der Name des Entleihers eingetragen werden.
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder dem Verlust des Buches muss Ersatz geleistet werden, die Kosten errechnen sich anteilig aus der Nutzungsdauer der Bücher (5 Jahre).
Bitte unterstützen Sie uns bei der Erziehung, das Eigentum anderer pfleglich zu behandeln.
Zu unserem Schulgelände gehört neben dem Pausenhof eine große Wiese mit Klettergerüst und Fußballtoren. Diese Geräte sollen pfleglich behandelt werden, damit die Kinder lange Freude daran haben.
Wir legen Wert darauf, dass in unserer Schule wertschätzend und respektvoll miteinander
umgegangen wird. Siehe Schulordnung.
Alle Lehrerinnen sind gerne zum Austausch mit Ihnen bereit. Bitte nehmen Sie bei Wunsch nach
einem Gespräch mit der entsprechenden Lehrerin Kontakt auf.
Unterrichtsbeginn ist für alle Schüler um 08:10 Uhr
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
1. Stunde: 08:10 - 08:55 Uhr
2. Stunde: 08:55 - 09:40 Uhr
Pause (davon 10 Minuten Frühstück in der Klasse)
3. Stunde: 10:05 - 10:50 Uhr
4. Stunde: 10:50 - 11:35 Uhr
Pause
(Rast-Bus: 12:00 Uhr, Bus Leutersberg: 11:55 Uhr, Kinder werden bis 11:55 Uhr beaufsichtigt)
5. Stunde: 11.55 - 12:40 Uhr
6. Stunde: 12:40 - 13:35 Uhr
Auf dem direkten Schulweg und in der Schule sind die Schüler durch die UKBW (Unfallkasse
Baden-Württemberg) versichert.
Bei leichten Unfällen werden die Eltern von der Schule benachrichtigt und gebeten, ihr Kind abzuholen und mit ihm evtl. zum Arzt zu gehen. Bei schweren Unfällen wird der Krankenwagen von der Schule gerufen und die Eltern sofort informiert.
Alle Schüler werden einmal jährlich vom Schulzahnarzt während der Unterrichtszeit untersucht. Alle Erziehungsberechtigten erhalten anschließend eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Darin steht auch, ob eventuell eine Behandlung beim Zahnarzt nötig ist.
Nach vorhergehender elterlicher Zustimmung findet darüber hinaus zur Vorbeugung zweimal jährlich eine Fluoridierung statt.
Die Zeugnisse werden am letzten Schultag ausgegeben.
Bitte geben Sie die unterschriebenen Zeugnisse nach den Ferien wieder mit in die Schule.
Die Viertklässler dürfen ihre Zeugnisse behalten.